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Kurt Tucholsky Preis für literarische Publizistik Pressemitteilung

[Ausschreibung] Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik 2021

Der Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik 2021 ist ausgeschrieben! Bis zum 31. März 2021 können Beiträge eingereicht werden.

Der Preis

Der in der Mitgliederversammlung der Kurt Tucholsky-Gesellschaft in Gripsholm 1994 beschlossene Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik, wird von der Kurt Tucholsky-Gesellschaft, mit Sitz in Berlin, verliehen und getragen. Der Preis wird im Zweijahresabstand verliehen.

Die Ehrung erfolgt für politisch engagierte und sprachlich prägnante Werke der literarischen Publizistik, die sich im Sinne des Namensgebers kreativ und kritisch mit zeitgeschichtlichen Entwicklungen und Vorgängen auseinandersetzen und Realitäten hinter vorgeschobenen Fassaden erhellen sowie für nachhaltige künstlerische Interpretationen von Texten Tucholskys.

Der Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik kann für journalistische und literarische Werke verliehen werden, die den »kleinen Formen« zugerechnet werden können.

Die Begutachtung soll sich auf bisher unveröffentlichte oder innerhalb der letzten fünf Jahre veröffentlichte Publikationen beziehen. Möglich ist auch die Auszeichnung eines Lebenswerkes.

Die Preissumme beträgt 5.000 €

Die Jury

Die Jury für die Vergabe des Preises im Jahr 2021 besteht aus:

  • Doris Akrap
  • Zoë Beck
  • Nikola Richter
  • Dr. Ulrich Janetzki
  • Prof. Dr. Stuart Parkes

Die Jury wählt den⁠ʔ⁠die[i] Preisträgerʔin durch Stimmenmehrheit. Sie kann eine Preiszuerkennung aus inhaltlichen oder formalen Gründen ablehnen. Sie kann für nicht ausgezeichnete Vorschläge ehrende Würdigungen aussprechen.

Einreichung von Vorschlägen

Die Ausschreibungsfrist beginnt am 2. November 2020. Die Vorschläge sind bis zum 31. März 2021 an die Geschäftsstelle der KTG zu richten:

Kurt Tucholsky-Gesellschaft e.V.

Besselstraße 21/II

32427 Minden

Mobil: 0049-(0)151 67 61 14 66
Fax: 0049-(0)571 39 86 88 94

info@tucholsky-gesellschaft.de

Vorschlagsberechtigt für die Würdigung durch den Preis sind die Mitglieder der KTG, frühere Preisträgerʔinnen, ordentliche Mitglieder geistes- und sozialwissenschaftlicher Fachbereiche von Universitäten und Hochschulen, deutschsprachige Verlage und Bibliotheken sowie verantwortliche Redakteurʔinnen journalistischer Medien.

Mitglieder der Jury sind nicht vorschlagsberechtigt. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig.

Die vorgeschlagenen Arbeiten – in Betracht kommen Manuskripte, Bücher, Artikel, Internetbeiträge und audiovisuelle Beiträge – sollen bevorzugt digital eingereicht werden. Hierbei ist auf gängige Formate und Vervielfältigbarkeit zu achten. Beizulegen ist ein kurzer Lebenslauf desʔder Vorgeschlageneʔn und eine kurze Begründung des Vorschlages. Soweit die Einreichung auf analogen Datenträgern erfolgt, müssen die vorgeschlagenen Werke in fünffacher Ausfertigung eingereicht werden[ii].

Die Arbeiten der Preisbewerber_innen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.

Die Entscheidung über denʔdie Preisträgerʔin erfolgt bis zum 15. September 2021.

Die Annahme des Preises verpflichtet denʔdie Preisträgerʔin zu einem öffentlichen Vortrag im Rahmen der Verleihungsfeierlichkeiten. Die KTG darf den Text des Vortrages honorarfrei veröffentlichen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


[ii] Da die Beiträge allen Jury-Mitgliedern zugänglich gemacht werden müssen, sind insbesondere seltene Formate oder mit DRM geschützte Beiträge nicht zweckmäßig. In diesen Fällen kann die Jury um Neueinreichung in geeigneter Form bitten. Ist dies nicht erfolgreich, kann die Jury Beiträge ablehnen.


[i] Das Graphem ʔ steht für den stimmlosen glottalen Plosiv oder Glottisschlag. Dieser Verschlusslaut erscheint in den meisten Varietäten der deutschen Sprache vor vokalischem Anlaut, beispielsweise Acht [ˈʔaxt], der Alte [deːɐ̯ ˈʔaltʰə] und vor vokalisch anlautenden Wortstämmen in zusammengesetzten Wörtern, beispielsweise beachten [bəˈʔaxtʰən]. In den meisten Varietäten des Deutschen wird dieser stimmlose glottale Plosiv ausgesprochen. Mitunter können zwei verschiedene Wörter im Deutschen nur anhand des Glottisschlags voneinander unterschieden werden (z. B.: das Spiegel-Ei, die Spiegelei). Die Medienwissenschaftlerin Alena Dausacker schlägt das Graphem als Alternative zu den verschiedenen bisher kursierenden Varianten einer inklusiven, genderneutralen Darstellung vor. Damit ließe sich das häufig als Kontraargument zu populären Varianten wie dem Gendersternchen [*] oder Gendergap [_] bzw. dem Hornscheidt’schen [x] vorgebrachte Ausspracheproblem recht elegant lösen. Wir finden diese Idee spannend und haben sie daher hier verwendet. Bitte betrachten Sie dies als ergebnisoffenes Diskussionsangebot bzw. als Experiment und keineswegs als Handlungsaufforderung normativen Charakters.