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Kurt Tucholsky-Preis

Statut des Kurt-Tucholsky-Preises für literarische Publizistik

Der Preis

Der in der Mitgliederversammlung der Kurt Tucholsky-Gesellschaft in Gripsholm 1994 beschlossene Kurt-Tucholsky-Preis für literarische Publizistik, wird von der Kurt Tucholsky-Gesellschaft, mit Sitz in Berlin, verliehen und getragen. Der Preis wird im Zweijahresabstand verliehen.

Die Ehrung erfolgt für politisch engagierte und sprachlich prägnante Werke der literarischen Publizistik, die sich im Sinne des Namensgebers kreativ und kritisch mit zeitgeschichtlichen Entwicklungen und Vorgängen auseinandersetzen und Realitäten hinter vorgeschobenen Fassaden erhellen sowie für nachhaltige künstlerische Interpretationen von Texten Tucholskys. Der Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik kann für journalistische und literarische Werke verliehen werden, wobei ein besonderer Fokus auf die »kleinen Formen« gelegt werden soll. Die Begutachtung soll sich auf bisher unveröffentlichte oder innerhalb der letzten fünf Jahre veröffentlichte Publikationen beziehen. Möglich ist auch die Auszeichnung eines Lebenswerkes. Die Preissumme beträgt 5.000 €

Die Jury

Die Jury wird vom Vorstand der KTG für drei Preisvergaben berufen und sollte sich aus ausgewiesenen Fachleuten unterschiedlicher Bereiche zusammensetzen. Sie sollte sich nach Möglichkeit aus je einem Mitglied der vorschlagsberechtigten Personenkreise (KT-G, Preisträger: innen, Hochschulen, Verlage, Journalist: innen) zusammensetzen. Eine Wiederberufung ist möglich. Die Jury wählt aus ihrer Mitte eine: n Sprecher: in. Ist noch kein / keine Sprecher: in gewählt, beruft der Vorstand der KTG eine: n kommissarische: n Sprecher: in bis zur Wahl des/der reguläre: n Sprechers: in im Amt bleibt.

Die Jurymitglieder arbeiten ehrenamtlich und entscheiden unabhängig. Kosten für Kommunikation, Fahrten etc. können nach Absprache mit der KT – G durch diese erstattet werden.

Die Jury nominiert vor der Preiszuerkennung fünf Kandidat: innen aus den eingereichten Vorschlägen (Shortlist). Die Jury wählt den oder die Preisträger: in durch Stimmenmehrheit. Sie kann eine Preiszuerkennung aus inhaltlichen oder formalen Gründen ablehnen. Sie kann für nicht ausgezeichnete Vorschläge ehrende Würdigungen aussprechen.

Einreichung von Vorschlägen

Die Ausschreibungsfrist beginnt am 9. Januar des Preisjahres durch Bekanntmachung. Die Vorschläge sind bis zum 31. März des Preisjahres per E-Mail an das koordinierende Mitglied des Vorstandes der KT- G zu richten.

Vorschlagsberechtigt für die Würdigung durch den Preis sind die Mitglieder der KT-G, frühere Preisträger: innen, ordentliche Mitglieder geistes- und sozialwissenschaftlicher Fachbereiche von Universitäten und Hochschulen, deutschsprachige Verlage und Bibliotheken sowie verantwortliche Redakteur: innen journalistischer Medien.

Mitglieder der Jury sind nicht vorschlagsberechtigt. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig.

Die vorgeschlagenen Arbeiten – in Betracht kommen Manuskripte, Bücher, Artikel, Internetbeiträge und audiovisuelle Beiträge – sollen digital eingereicht werden. Beizulegen ist ein kurzer Lebenslauf des/der Vorgeschlagenen und eine kurze Begründung des Vorschlages.

Die Arbeiten der Preisbewerber: innen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Entscheidung über den oder die Preisträger: in erfolgt bis zum 15. September des Preisjahres.

Die Annahme des Preises verpflichtet den oder die Preisträger: in zu einem öffentlichen Vortrag im Rahmen der Verleihungsfeierlichkeiten. Die KT- G darf den Text des Vortrages honorarfrei veröffentlichen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Beschlossen durch den Vorstand der Kurt Tucholsky-Gesellschaft in Berlin im August 2022, aktualisiert in Bezug auf die Schreibweise im Herbst 2024.