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Jahrestagung 2019 Kurt Tucholsky Preis für literarische Publizistik Tagungen

[Ausschreibung] Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik

Der Preis

Der in der Mitgliederversammlung der Kurt Tucholsky-Gesellschaft in Gripsholm 1994 beschlossene Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik, wird von der Kurt Tucholsky-Gesellschaft, mit Sitz in Berlin, verliehen und getragen. Der Preis wird im Zweijahresabstand verliehen.
Die Ehrung erfolgt für politisch engagierte und sprachlich prägnante Werke der literarischen Publizistik, die sich im Sinne des Namensgebers kreativ und kritisch mit zeitgeschichtlichen Entwicklungen und Vorgängen auseinandersetzen und Realitäten hinter vorgeschobenen Fassaden erhellen sowie für nachhaltige künstlerische Interpretationen von Texten Tucholskys.
Der Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik kann für journalistische und literarische Werke verliehen werden, wobei ein besonderer Fokus auf die »kleinen Formen« gelegt werden soll.
Die Begutachtung soll sich auf bisher unveröffentlichte oder innerhalb der letzten fünf Jahre veröffentlichte Publikationen beziehen. Möglich ist auch die Auszeichnung eines Lebenswerkes.
Die Preissumme beträgt 5.000 €
Die Jury
Die Jury für die Vergabe des Preises im Jahr 2019 besteht aus:

  • Doris Akrap
  • Zoë Beck
  • Nikola Richter
  • Ulrich Janetzki
  • Dr. Stuart Parkes

Die Jury wählt den oder die Preisträger_in durch Stimmenmehrheit. Sie kann eine Preiszuerkennung aus inhaltlichen oder formalen Gründen ablehnen. Sie kann für nicht ausgezeichnete Vorschläge ehrende Würdigungen aussprechen.
Einreichung von Vorschlägen
Die Ausschreibungsfrist beginnt am 5. November 2018. Die Vorschläge sind bis zum 31. März 2019 an die Geschäftsstelle der KTG zu richten:

Kurt Tucholsky-Gesellschaft e.V.

Besselstraße 21/II

32427 Minden

Tel: 0049-(0)571-8375440

Fax 0049-(0)571-8375449

info@tucholsky-gesellschaft.de

Vorschlagsberechtigt für die Würdigung durch den Preis sind die Mitglieder der KTG, frühere Preisträger_innen, ordentliche Mitglieder geistes- und sozialwissenschaftlicher Fachbereiche von Universitäten und Hochschulen, deutschsprachige Verlage und Bibliotheken sowie verantwortliche Redakteur_innen journalistischer Medien.
Mitglieder der Jury sind nicht vorschlagsberechtigt. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig.
Die vorgeschlagenen Arbeiten – in Betracht kommen Manuskripte, Bücher, Artikel, Internetbeiträge und audiovisuelle Beiträge – müssen in fünffacher Ausfertigung eingereicht werden, soweit die Einreichung auf analogen Datenträgern erfolgt. Beizulegen ist ein kurzer Lebenslauf des/der Vorgeschlagenen und eine kurze Begründung des Vorschlages. Die Einreichung kann auch digital erfolgen. In diesem Fall ist auf gängige Formate und Vervielfältigbarkeit zu achten.[1]
Die Arbeiten der Preisbewerber_innen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Die Entscheidung über den/die Preisträger_in erfolgt bis zum 15. September 2019.
Die Annahme des Preises verpflichtet den/die Preisträger_in zu einem öffentlichen Vortrag im Rahmen der Verleihungsfeierlichkeiten. Die KTG darf den Text des Vortrages honorarfrei veröffentlichen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Veröffentlicht am 5. November 2018 durch den Vorstand der Kurt Tucholsky-Gesellschaft.
[1] Da die Beiträge allen Jury-Mitgliedern zugänglich gemacht werden müssen, sind insbesondere seltene Formate oder mit DRM geschützte Beiträge nicht zweckmäßig. In diesen Fällen kann die Jury um Neueinreichung in geeigneter Form bitten. Ist dies nicht erfolgreich, kann die Jury Beiträge ablehnen.
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