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Kurt Tucholsky Preis für literarische Publizistik Pressemitteilung

[Ausschreibung] Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik 2021

Der Preis

Der in der Mitgliederversammlung der Kurt Tucholsky-Gesellschaft in Gripsholm 1994 beschlossene Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik, wird von der Kurt Tucholsky-Gesellschaft, mit Sitz in Berlin, verliehen und getragen. Der Preis wird im Zweijahresabstand verliehen.

Die Ehrung erfolgt für politisch engagierte und sprachlich prägnante Werke der literarischen Publizistik, die sich im Sinne des Namensgebers kreativ und kritisch mit zeitgeschichtlichen Entwicklungen und Vorgängen auseinandersetzen und Realitäten hinter vorgeschobenen Fassaden erhellen sowie für nachhaltige künstlerische Interpretationen von Texten Tucholskys.

Der Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik kann für journalistische und literarische Werke verliehen werden, die den »kleinen Formen« zugerechnet werden können.

Die Begutachtung soll sich auf bisher unveröffentlichte oder innerhalb der letzten fünf Jahre veröffentlichte Publikationen beziehen. Möglich ist auch die Auszeichnung eines Lebenswerkes.

Die Preissumme beträgt 5.000 €

Die Jury

Die Jury für die Vergabe des Preises im Jahr 2021 besteht aus:

  • Doris Akrap
  • Zoë Beck
  • Nikola Richter
  • Dr. Ulrich Janetzki
  • Prof. Dr. Stuart Parkes

Die Jury wählt den⁠ʔ⁠die[i] Preisträgerʔin durch Stimmenmehrheit. Sie kann eine Preiszuerkennung aus inhaltlichen oder formalen Gründen ablehnen. Sie kann für nicht ausgezeichnete Vorschläge ehrende Würdigungen aussprechen.

Einreichung von Vorschlägen

Die Ausschreibungsfrist beginnt am 2. November 2020. Die Vorschläge sind bis zum 31. März 2021 an die Geschäftsstelle der KTG zu richten:

Kurt Tucholsky-Gesellschaft e.V.

Besselstraße 21/II

32427 Minden

Mobil: 0049-(0)151 67 61 14 66
Fax: 0049-(0)571 39 86 88 94

info@tucholsky-gesellschaft.de

Vorschlagsberechtigt für die Würdigung durch den Preis sind die Mitglieder der KTG, frühere Preisträgerʔinnen, ordentliche Mitglieder geistes- und sozialwissenschaftlicher Fachbereiche von Universitäten und Hochschulen, deutschsprachige Verlage und Bibliotheken sowie verantwortliche Redakteurʔinnen journalistischer Medien.

Mitglieder der Jury sind nicht vorschlagsberechtigt. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig.

Die vorgeschlagenen Arbeiten – in Betracht kommen Manuskripte, Bücher, Artikel, Internetbeiträge und audiovisuelle Beiträge – sollen bevorzugt digital eingereicht werden. Hierbei ist auf gängige Formate und Vervielfältigbarkeit zu achten. Beizulegen ist ein kurzer Lebenslauf desʔder Vorgeschlageneʔn und eine kurze Begründung des Vorschlages. Soweit die Einreichung auf analogen Datenträgern erfolgt, müssen die vorgeschlagenen Werke in fünffacher Ausfertigung eingereicht werden[ii].

Die Arbeiten der Preisbewerber_innen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.

Die Entscheidung über denʔdie Preisträgerʔin erfolgt bis zum 15. September 2021.

Die Annahme des Preises verpflichtet denʔdie Preisträgerʔin zu einem öffentlichen Vortrag im Rahmen der Verleihungsfeierlichkeiten. Die KTG darf den Text des Vortrages honorarfrei veröffentlichen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


[ii] Da die Beiträge allen Jury-Mitgliedern zugänglich gemacht werden müssen, sind insbesondere seltene Formate oder mit DRM geschützte Beiträge nicht zweckmäßig. In diesen Fällen kann die Jury um Neueinreichung in geeigneter Form bitten. Ist dies nicht erfolgreich, kann die Jury Beiträge ablehnen.


[i] Das Graphem ʔ steht für den stimmlosen glottalen Plosiv oder Glottisschlag. Dieser Verschlusslaut erscheint in den meisten Varietäten der deutschen Sprache vor vokalischem Anlaut, beispielsweise Acht [ˈʔaxt], der Alte [deːɐ̯ ˈʔaltʰə] und vor vokalisch anlautenden Wortstämmen in zusammengesetzten Wörtern, beispielsweise beachten [bəˈʔaxtʰən]. In den meisten Varietäten des Deutschen wird dieser stimmlose glottale Plosiv ausgesprochen. Mitunter können zwei verschiedene Wörter im Deutschen nur anhand des Glottisschlags voneinander unterschieden werden (z. B.: das Spiegel-Ei, die Spiegelei). Die Medienwissenschaftlerin Alena Dausacker schlägt das Graphem als Alternative zu den verschiedenen bisher kursierenden Varianten einer inklusiven, genderneutralen Darstellung vor. Damit ließe sich das häufig als Kontraargument zu populären Varianten wie dem Gendersternchen [*] oder Gendergap [_] bzw. dem Hornscheidt’schen [x] vorgebrachte Ausspracheproblem recht elegant lösen. Wir finden diese Idee spannend und haben sie daher hier verwendet. Bitte betrachten Sie dies als ergebnisoffenes Diskussionsangebot bzw. als Experiment und keineswegs als Handlungsaufforderung normativen Charakters.

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Kurt Tucholsky Preis für literarische Publizistik Pressemitteilung

[Pressemitteilung] Kurt-Tucholsky-Preis 2017 ausgeschrieben

Die Kurt Tucholsky-Gesellschaft schreibt den mit 5000 € dotierten Kurt-Tucholsky-Preis für literarische Publizistik aus. Für den Preisjahrgang 2017 werden politisch engagierte und sprachlich prägnante Werke der literarischen Publizistik gesucht, die sich im Sinne des Namensgebers kreativ und kritisch mit zeitgeschichtlichen Entwicklungen und Vorgängen auseinandersetzen und Realitäten hinter vorgeschobenen Fassaden erhellen. Preiswürdig wären auch nachhaltige künstlerische Interpretationen von Texten Tucholskys.
Der Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik kann für journalistische und literarische Werke verliehen werden, wobei ein besonderer Fokus auf die »kleinen Formen« gelegt werden soll.
Vorschläge können vom 8. November 2016 bis 31. März 2017 an die Geschäftsstelle der Kurt Tucholsky-Gesellschaft eingereicht werden.Die Jury besteht derzeit aus
Dr. Wolfgang Helfritsch
Vorsitzender der Tucholsky-Gesellschaft von 2005 bis 2009, Autor von Feuilletonsammlungen, schreibt u.a. für Ossietzky.
Prof. Dr. Stuart Parkes
emeritierter englischer Germanist aus Yorkshire, Autor mehrerer Bücher über die neuere deutsche Literatur.
Marc Reichwein
Redakteur im Feuilleton der »Welt« und »Welt am Sonntag«.
Mechtild Schäper
Germanistin und Hispanistin, Gymnasiallehrerin in Krefeld und Schriftführerin der Heinar Kipphardt-Gesellschaft.
Rainer Wieland
Lektor und Literaturfachmann aus Berlin
Zu den früheren Preisträger_innen zählen unter anderem der Journalist Deniz Yücel (2011), der Journalist und Literaturkritiker Volker Weidermann (2009), die Schriftstellerin und Journalistin Daniela Dahn (1999), der Journalist Prof. Dr. Heribert Prantl (1996) und Liedermacher Konstantin Wecker (1995). Zuletzt wurde der Preis dem Wissenschaftler und Publizisten Jochanan Trilse-Finkelstein für sein Lebenswerk verliehen.
weitere Informationen:
Die Ausschreibung des Preises.
Die Kurt Tucholsky-Gesellschaft
Die Kurt Tucholsky-Gesellschaft wurde 1988 gegründet, um dem facettenreichen »Phänomen Tucholsky« nachzuspüren. Sie will als literarische Vereinigung die Beschäftigung mit Leben und Werk Kurt Tucholskys pflegen und fördern und hat ihren Sitz in Tucholskys Geburtsstadt Berlin. Als Publikationsorgan der Kurt Tucholsky-Gesellschaft erscheint dreimal im Jahr ein Rundbrief. Die Kurt Tucholsky-Gesellschaft gibt zudem eine eigene Schriftenreihe heraus, in der vorrangig die Dokumentationen der von ihr organisierten wissenschaftlichen Tagungen erscheinen. Den jährlichen Höhepunkt der Vereinstätigkeit bilden Tagungen mit wissenschaftlichen Kolloquien, Vorträgen, Exkursionen und kulturellen Veranstaltungen. Aller zwei Jahre vergibt sie den Kurt Tucholsky Preis für literarische Publizistik.
Der Kurt-Tucholsky-Preis für literarische Publizistik
Aus Anlass des 60. Todestages von Kurt Tucholsky wurde 1995 der Kurt-Tucholsky-Preis für literarische Publizistik gestiftet. Alle zwei Jahre werden mit ihm engagierte deutschsprachige Publizisten oder Journalisten ausgezeichnet, die der »kleinen Form« wie Essay, Satire, Song, Groteske, Traktat oder Pamphlet verpflichtet sind und sich in ihren Texten konkret auf zeitgeschichtlich-politische Vorgänge beziehen.
Ihre Texte sollen im Sinne Tucholskys der Realitätsprüfung dienen, Hintergründe aufdecken und dem Leser bei einer kritischen Urteilsfindung helfen.
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine fünfköpfige Jury; das Preisgeld beträgt seit dem Jahr 2015 5.000 € (bis 2013: 3.000 €).
Diese Pressemitteilung als Download [pdf].
 

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Kurt Tucholsky Preis für literarische Publizistik

Kurt-Tucholsky-Preis 2017: Ausschreibung

Kurt-Tucholsky-Preis für literarische Publizistik
Ausschreibung für die Vergabe 2017

Bitte beachten Sie: Die Ausschreibungsfrist für die Vergabe 2017 ist abgelaufen.

Der Preis

Der in der Mitgliederversammlung der Kurt Tucholsky-Gesellschaft in Grips­holm 1994 beschlossene Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik, wird von der Kurt Tucholsky-Gesellschaft, mit Sitz in Berlin, verliehen und getragen. Der Preis wird im Zweijahresabstand verliehen.
Die Ehrung erfolgt für politisch engagierte und sprachlich prägnante Werke der literarischen Publizistik, die sich im Sinne des Namensgebers kreativ und kritisch mit zeitgeschichtlichen Entwicklungen und Vorgängen auseinandersetzen und Realitäten hinter vorgeschobenen Fassaden erhellen sowie für nachhaltige künstlerische Interpretationen von Texten Tucholskys.
Der Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik kann für journalistische und literarische Werke verliehen werden, wobei ein besonderer Fokus auf die »kleinen Formen« gelegt werden soll.
Die Begutachtung soll sich auf bisher unveröffentlichte oder innerhalb der letzten fünf Jahre veröffentlichte Publikationen beziehen. Möglich ist auch die Auszeichnung eines Lebenswerkes.
Die Preissumme beträgt 5.000 €

Die Jury

Die Jury für die Vergabe des Preises im Jahr 2017 besteht aus:

  • Dr. Wolfgang Helfritsch (Sprecher der Jury)
  • Prof. Dr. Stuart Parkes
  • Marc Reichwein
  • Mechthild Schäper
  • Rainer Wieland

Die Jury wählt den Preisträger durch Stimmenmehrheit. Sie kann eine Preiszuerkennung aus inhaltlichen oder formalen Gründen ablehnen. Sie kann für nicht ausgezeichnete Vorschläge ehrende Würdigungen aussprechen.

Einreichung von Vorschlägen

Die Ausschreibungsfrist beginnt am 8. November 2016. Die Vorschläge sind bis zum 31. März 2017 an die Geschäftsstelle der KTG zu richten:

Kurt Tucholsky-Gesellschaft e.V.
Besselstraße 21/II
32427 Minden
Tel: 0049-(0)571-8375440
Fax 0049-(0)571-8375449
info@tucholsky-gesellschaft.de
Vorschlagsberechtigt für die Würdigung durch den Preis sind die Mitglieder der KTG, frühere Preisträger, ordentliche Mitglieder geistes- und sozialwissenschaftlicher Fachbereiche von Universitäten und Hochschulen, deutschsprachige Verlage und Bibliotheken sowie verantwortliche Redakteure journalistischer Medien.
Mitglieder der Jury sind nicht vorschlagsberechtigt. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig.
Die vorgeschlagenen Arbeiten – in Betracht kommen Manuskripte, Bücher, Artikel, Internetbeiträge und audiovisuelle Beiträge – müssen in fünffacher Ausfertigung eingereicht werden, soweit die Einreichung auf analogen Datenträgern erfolgt. Beizulegen ist ein kurzer Lebenslauf des/der Vorgeschlagenen und eine kurze Begründung des Vorschlages. Die Einreichung kann auch digital erfolgen. In diesem Fall ist auf gängige Formate und Vervielfältigbarkeit zu achten.[1]
Die Arbeiten der Preisbewerber müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Die Entscheidung über den/die Preisträger/in erfolgt bis zum 15. September 2017.
Die Annahme des Preises verpflichtet den/die Preisträger/in zu einem öffentlichen Vortrag im Rahmen der Verleihungsfeierlichkeiten. Die KTG darf den Text des Vortrages honorarfrei veröffentlichen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Links:
Der Ausschreibungstext zum Download [pdf]
Das Statut des Preises zum Download [pdf]
Die bisherigen Preisträger (1995-2015)
[1] Da die Beiträge allen Jury-Mitgliedern zugänglich gemacht werden müssen, sind insbesondere seltene Formate oder mit DRM geschützte Beiträge nicht zweckmäßig. In diesen Fällen kann die Jury um Neueinreichung in geeigneter Form bitten. Ist dies nicht erfolgreich, kann die Jury Beiträge ablehnen.